Gemeinnützigkeit
„Gemeinnützig“ ist, was dem Gemeinwohl dient. Als gemeinnützige Baugenossenschaft sieht sich Alpenland als modernes Wirtschaftsunternehmen, dessen Aufgabe vorrangig in der Versorgung (Bauen, Sanieren und Verwalten) breiter Bevölkerungsschichten mit Wohnungen liegt.
Das Ziel von Gemeinnützigen Bauträgern (GBV) ist nicht die Gewinnmaximierung, sondern der Nutzen der Gemeinschaft. Diese Priorität ist sogar in einem speziellen Bundesgesetz (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) festgelegt. Demnach dürfen GBV nur beschränkt Gewinne machen und müssen diese Gewinne auch wieder in Wohnbaumaßnahmen in Österreich investieren, ganz im Gegensatz zu gewerblichen Bauträgern.
Die Eigentümer einer Genossenschaft sind ihre Mitglieder. Der allen GBV gesetzlich vorgeschriebene Aufsichtsrat ist für die laufende Kontrolle der Geschäftsführung zuständig. Ihm obliegt es, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, der Satzungen oder der Geschäftsanweisungen zu überwachen. Neben dem Vorstand ist der Aufsichtsrat der erste Adressat für den Prüfbericht des Revisionsverbandes. Für das vergangene Geschäftsjahr wurde das Unternehmen erneut geprüft und testiert.

Organisation
Organe der Alpenland
Die Gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Alpenland wird von drei Gremien gelenkt: dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und der Delegiertenversammlung.


Geschichte
Über 70 Jahre Erfahrung
Die Geschicke von Alpenland spiegeln die Entwicklung der Lebens- und Wohnstandards in Niederösterreich über fast sieben Jahrzehnte.

Leitbild
Dafür stehen wir
Ehrlich, auf Augenhöhe, regional, flexibel und verantwortungsvoll: Unsere Grundsätze haben wir unserem Leitbild transparent zusammengefasst.