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Ein Zuhause schaffen.

Gemeinsam mit uns.

Beratung und Besichtigung

Sie haben Interesse an einer Alpenland Wohnung – kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne oder vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin um einen persönlichen Eindruck vor Ort zu erhalten. In unserer Broschüre „Wohnungsinformation kompakt“ haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst.

Wohnungsinformation kompakt gefördert

Wohnungsinformation kompakt freifinanziert 

Was bedeutet?

Soforteigentum

Sie können eine Wohnung (Maisonette) direkt nach Fertigstellung von Alpenland kaufen. Diese ist dann IHR Wohnungseigentum

Was bedeutet?

Miete mit Kaufoption

Eine Wohnung (Maisonette) wird von Ihnen zunächst angemietet. Nach einem definierten Mindestnutzungszeitraum haben Sie die Möglichkeit die Kaufoption zu ziehen und Wohnungseigentum zu begründen. Es besteht hierzu aber keine Verpflichtung – sie können auch weiterhin zur Miete wohnen.

Was bedeutet?

Freifinanziert

Erfolgt die Finanzierung eines Objektes über den Kapitalmarkt (Eigenmittel, Banken), so wird von freifinanziertem Wohnraum gesprochen.

Was bedeutet?

Gefördert

Werden bei der Errichtung von Wohnraum öffentliche Fördergelder (Wohnbauförderung) eingesetzt, kann man grundsätzlich von geförderten Wohnungen sprechen. Alpenland ist eine gemeinnützige Bauvereinigung und unterliegt dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG). Demzufolge bietet Alpenland gemeinnützige, geförderte Wohnungen an die nach dem Kostendeckungsprinzip errichtet werden.

Was bedeutet?

NÖ Wohnzuschuss

Der Wohnzuschuss bzw. die Wohnbeihilfe in Niederösterreich soll die monatlichen Kosten fürs Wohnen reduzieren. Die Unterstützung ist variabel und richtet sich u. a. nach dem Einkommen und der Belastung durch Rückzahlungsverpflichtungen. Hinweis – der NÖ Wohnzuschuss kann nur für Wohnraum berücksichtigt werden wenn eine Wohnbauförderung in Anspruch genommen wurde. Bei freifinanzierten Wohnungen ist daher KEIN Wohnzuschuss möglich.

Was bedeutet?

Begleitetes Wohnen mit BV

Dabei handelt es sich um barrierefreie Wohnungen für Menschen, welche entweder bereits in Pension sind oder eine mind. 50%ige Behinderung nachweisen können. Es ist verpflichtend, einen Betreuungseinzelvertrag mit einer Betreuungsorganisation (z.B. Volkshilfe, Rotes Kreuz, etc.) abzuschließen. Die Kosten für den Vertrag sind nicht in der Miete enthalten.

Begleitetes Wohnen mit Betreuungsvereinbarung bieten wir in:

  • Baden
  • Gablitz
  • Gänserndorf
  • Herzogenburg
  • Hollabrunn
  • Schwarzau am Steinfeld
  • St. Pölten
  • Traismauer
  • Wolkersdorf
Was bedeutet?

Begleitetes Wohnen ohne BV

Dabei handelt es sich um barrierefreie Wohnungen für Menschen, welche entweder bereits in Pension sind oder eine mind. 50%ige Behinderung nachweisen können. Hier gibt es keine Betreuung durch eine Organisation vor Ort.

Begleitetes Wohnen ohne Betreuungsvereinbarung bieten wir in:

  • Bad Fischau
  • Baden
  • Biedermannsdorf
  • Kirchberg am Wechsel
  • Lunz am See
  • Melk
  • Neulengbach
  • Retz
  • Scheibbs
  • St. Oswald
  • Stockerau
  • Tullnerbach
Was bedeutet?

Junges Wohnen

Das sind Wohnungen, speziell auf die Bedürfnisse junger Menschen zugeschnitten, also eine kleine und günstige Starterwohnung. Diese Mietwohnungen haben max. 60 m² Wohnfläche, einen geringen Finanzierungsbeitrag und sind für Mieter:innen bis max. 35 Jahren. 

Junges Wohnen bieten wir in:

  • Aspang
  • Baden
  • Ebreichsdorf
  • Gerersdorf
  • Guntramsdorf
  • Hollabrunn
  • Hollenthon
  • St. Pölten
  • Winzendorf
  • Wolkersdorf

Wohnungseigentum begründen

Wir sind der Meinung, dass Eigentum Sicherheit gibt. Bei Alpenland haben Sie verschiedene Möglichkeiten Wohnungseigentum zu begründen. Im Rahmen von Neubauprojekten werden neu errichtete Wohnungen im Soforteigentum oder auch als Miete mit Kaufoption angeboten. Bei der Variante „Miete mit Kaufoption“ haben Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit die Kaufoption zu ziehen oder weiterhin zur Miete zu wohnen.

Dies ist auch bei bestehenden Mietobjekten unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Für Fragen, Auskünfte und Beratung stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen der Abteilung „Eigentumsbegründung“ gerne zur Verfügung. Mail an eigentum@alpenland.ag senden.

Infomappe Eigentumsbegründung/Wohungsankauf

Wohnzuschussberatung nutzen!

Mieterberatung steht stark im Fokus von Alpenland. Viele sind derzeit leider von Kurzarbeit oder Kündigung betroffen. Für Alpenland-Kunden in geförderten Wohnungen gibt es die Möglichkeit, den NÖ Wohnzuschuss bzw. die NÖ Wohnbeihilfe auf Basis der aktuellen Einkommenssituation neu berechnen zu lassen. Mieterinnen und Mieter können sich an wohnzuschuss@alpenland.ag wenden oder sich telefonisch unter 02742/204-416 erkundigen.

Ihr Weg zum Wohnzuschuss

Information zum NÖ Wohnzuschuss

Sie wollen ausziehen?

Wohnungsrückgabe – Wohnungsweitergabe

Schade dass Sie uns als Kunde verlassen wollen. Aber auch hier können Sie auf unsere umfassende Beratung und unser Alpenland-Service zählen.

Erstinformation finden Sie kompakt in unserer Broschüre: Auszugsinformation Kompakt 

Persönliche Informationen und kompetente Beratung durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mail an mieterwechsel@alpenland.ag

Ihre Vorteile:
  • Verkürzung der vertraglichen Kündigungsfrist auf 1 Monat ab Nennung des Nachnutzers möglich
  • kostenlose Präsentation der Wohnung auf unserer Website und auf Immobilienplattformen

Eine etwaige Möbelablöse vom Nachfolger bei direktem Nutzerwechsel ist möglich - detaillierte Informationen haben wir übersichtlich für Sie zusammengefasst: Informationsblatt Ablöse